Von den 137 Unternehmen gab es nur bei drei keine Beanstandungen.
In sechs Fällen bestand ein Interessenskonflikt des DSB und in weiteren sechs war die Fortbildung unzureichend. Vier mal wurde keiner bestellt
In 28 Fällen fehlten die Verfahrensverzeichnisse und in weiteren neun Fällen waren diese unvollständig.

Bei der Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis war sie in 14 Fällen unvollständig und in weiteren 14 Fällen nicht vorhanden.