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Willkommen!
Welcome!
Willkommen! Welcome! letzte Änderung: 11.03.09
Am 24.10.95 ist die EU
Richtlinie "Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr" verabschiedet
worden. EU Richtlinien müssen
innerhalb von 3 Jahren von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Nachdem BDSG benötigen alle Unternehmen, die mehr als 9 Personen mit der automatisierten personenbezogenen Datenverarbeitung beschäftigen, oder Daten verarbeiten die der Vorabkontrolle unterliegen, einen Datenschutzbeauftragten. Außerdem müssen Unternehmen die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen mindestens: die
technischen und organisatorischen Maßnahmen erfüllen (§ 9 BDSG + Anlagen).
Der
Datenschutzbeauftragte (DSB) muß die Vorschriften der Datenschutzgesetze
des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden
Rechtsvorschriften anwenden können.
Wir stellen Ihnen den
fachkundigen Datenschutzbeauftragten.
Vermeidung
von Haftungs-Risiken. |